23.11.2020, 06:49 Uhr –
Gehören Sie zu den Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen, die Vorauszahlungen auf ihre Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer leisten müssen? Dann hat Ihr Finanzamt Sie bislang zu den jeweiligen Stichtagen quartalsweise auf die fälligen Zahlungen hingewiesen. Das ändert sich z bei einigen Finanzverwaltungen zukünftig. So wird ab Dezember 2020 der Versand der Zahlungshinweise für Steuervorauszahlungen in Hessen, wie bereits in anderen Steuerverwaltungen auch, komplett eingestellt.