Globalisierung gestalten

Internationales Steuerrecht

Die fortschreitende Globalisierung sorgt für eine wachsende Zahl grenzüberschreitender Sachverhalte. Dies betrifft international agierende Unternehmen, aber auch zunehmend natürliche Personen. Für beide ist es besonders wichtig, dass es nicht zu einer doppelten Besteuerung von Einkünften, Umsätzen oder Vermögen kommt.

 

Um dies zu vermeiden, sind neben dem nationalen Recht insbesondere Internationale Vereinbarungen wie Doppelbesteuerungsabkommen oder EU-Verordnungen und- Richtlinien von Bedeutung. Ein Netzwerk von Steuerberatern, die das nationale Recht in Ihrem Land kennen, aber auch international Erfahrung besitzen, ist für die Beratung in diesen Fällen unabdingbar.

Für ausländische Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, bieten wir von der Beratung über die geeignete rechtliche Struktur bis hin zu der vollständigen Abwicklung der Administration ein maßgeschneidertes Paket. Aber auch deutsche Unternehmen mit grenzüberschreitendem Waren- und Dienstleistungsverkehr helfen wir mit der Strukturierung und mit unseren Partnern vor Ort.

 

Natürliche Personen haben heute ebenfalls oft internationalen Bezug, sei es durch vorübergehende Tätigkeit im In- oder Ausland, einen dauerhaften Umzug oder Investitionen, der eigenen Person oder von Kindern oder Eltern. Hier setzen wir mit einer Analyse der Situation an und unterstützen dabei, innerhalb des Rahmens der persönlichen Wünsche und der unterschiedlichen Rechtssystemen eine optimierte Lösung zu finden.