Abfrage der USt-ID Nummer verpflichtend

Abfrage der USt-ID Nummer verpflichtend

Ab dem 01.01.2020 ist die gültige USt-ID Nummer des Geschäftspartners formale Voraussetzung für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung. Dies bedeutet, dass bei jeder Lieferung innerhalb der EU die UST-ID Nummer des Geschäftspartners abgefragt werden muss.  Dies erfolgt beim Bundeszentralamt für Steuern. Stellt sich bei einer späteren Prüfung oder bei dem Abgleich der ZM Meldungen heraus, dass die USt-ID Nummer ungültig ist, wird die Lieferung steuerpflichtig gestellt. In der Regel wird man die Steuer dann nicht mehr auf den Kunden überwälzen können.

Neu ist auch als weitere Voraussetzung für die Steuerfreiheit, die Abgabe einer ordnungsgemäßer ZM. Diese kann allerdings auch noch zu einem späteren Zeitpunkt berichtigt werden.